Wie funktioniert es?







Der hypothekarische Referenzzinssatz ist in den letzten Jahren massiv gesunken

Seit September 2008 wird der hypothekarische Referenzzinssatz für die gesamte Schweiz durch das Bundesamt für Wohnwesen festgelegt. Seither ist er von 3.5% to 1.25% gesunken (stand heute).

Vor September 2008 wurden die Referenzzinssätze kantonal festgelegt. Sie befanden sich auch damals auf sehr hohem Niveau.

Jedes Mal, wenn der Referenzzinssatz gesenkt wird, solltest Du eine Mietreduktion erhalten

Dein Vermieter kann bei einer Erhöhung des Referenzzinssatzes Deinen Mietzins erhöhen. Umgekehrt muss er Dir bei sinkendem Referenzzinssatz eine Reduktion Deines Mietzinses gewähren.

Der Referenzzinssatz wurde letztmalig am 3. März 2020 gesenkt. Falls Du seit dann von Deinem Vermieter keine Mietzinsreduktion erhalten hast, bezahlst Du vermutlich zu viel Miete.

Sinkt der Referenzzinssatz um ein Viertelprozent (z.B. von 1.5% auf 1.25%), hast Du grundsätzlich einen Anspruch auf Reduktion Deines Nettomietzinses um 2.91% (Nettomietzins = Miete ohne Nebenkosten, wie Heizung, Wasser usw.). Der reduzierte Mietzins gilt ab dem nächsten Kündigungstermin (die Kündigungsfrist beträgt oftmals ca. drei Monate).

Wir helfen Dir, die Dir zustehende Mietreduktion zu erhalten

Obwohl Du bei jeder Senkung des Referenzzinssatzes Anspruch auf eine Mietzinsreduktion hast, gibt es leider immer noch Vermieter, die Dir diese Reduktion nicht von sich aus geben. Vielmehr musst Du selbst aktiv werden und die Reduktion schriftlich bei Deinem Vermieter beantragen.

5MinuteLawyer hat ein einfaches System entwickelt, das für Dich einen Brief erstellt, mit dem Du die Mietreduktion bei Deinem Vermieter beantragen kannst. Alles, was Du tun musst, ist, ein paar Fragen zu beantworten. Der Brief wird innerhalb Sekunden für Dich erstellt und zwar völlig GRATIS.

Das Problem: Du musst die Mietreduktion schriftlich verlangen

Gemäss Gesetz (Art. 270a Abs. 2 OR) musst Du Dein Gesuch um Mietzinsreduktion schriftlich bei Deinem Vermieter einreichen. Dies bedeutet, dass eine E-Mail grundsätzlich nicht ausreicht. Du musst also in der Regel einen Brief an Deinen Vermieter schreiben, diesen ausdrucken, unterschreiben und zur Post gehen, um ihn per Einschreiben zu versenden.

Wir von 5MinuteLawyer sind der Meinung, dass das Erfordernis, einen physischen Brief zu senden, um eine Mietreduktion zu erhalten, unnötig und ineffizient ist, besonders in einer Zeit wie heute, in der E-Mails für geschäftliche Zwecke weithin akzeptiert sind. Daher bieten wir Dir eine praktischere, zeitsparende und sicherere Lösung an.

Unsere Lösung: Wir senden den Brief für Dich mit unserer qualifizierten elektronischen Signatur (QES)

Das Schweizer Recht hat die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES), einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Mit der QES können PDFs rechtsgültig signiert und dem Empfänger per E-Mail zugestellt werden. Ein so verschicktes Mietreduktionsgesuch hat die gleiche Rechtswirkung wie ein handschriftlich unterzeichneter, per Post versandter Brief.

Die meisten Mieter verfügen nicht über eine eigene QES. Daher bieten wir Dir an, Dein Schreiben in Deinem Namen an Deinen Vermieter zu schicken. Indem Du unsere AGBs akzeptierst, erteilst Du uns die dafür notwendige Vollmacht (welche keine handschriftliche Unterschrift benötigt, um rechtsgültig zu sein).

Aber Achtung: Dein Vermieter könnte Versuchen, Deinen Reduktionsanspruch zu schmälern

Gewisse Vermieter werden versuchen, Deinen Reduktionsanspruch zu verringern. Oftmals versuchen sie dies, indem sie Deinem Reduktionsanspruch eine pauschale Kostensteigerung gegenüberstellen.

Pauschal bedeutet, dass der Vermieter die tatsächlichen Mehrkosten nicht offenlegt. Vielmehr behauptet er einfach, dass seine Kosten z.B. um 0.5% Deines Nettomietzinses gestiegen sind. Falls Dein Vermieter dies tut, kann es sein, dass sich Dein Reduktionsanspruch verringert, Du wirst aber nach wie vor einen Reduktionsanspruch haben. Obwohl diese Praktik sehr verbreitet ist, berechnen wir Deinen Reduktionsanspruch ohne pauschale Kostensteigerung, da wir Dir den maximal möglichen Reduktionsanspruch aufzeigen möchten.